Seit dem Inkrafttreten der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Juni 2023 gelten in der Europäischen Union strengere Vorschriften für die CE-Kennzeichnung von Maschinen und deren Komponenten. Die Umsetzung muss bis 2027 abgeschlossen sein – bis dahin bleibt nur noch begrenzte Zeit. Besonders betroffen sind Hydrauliksysteme, die aufgrund ihrer sicherheitskritischen Funktion einer erhöhten Prüfpflicht unterliegen. Hersteller, Händler und Zulieferer sollten jetzt sicherstellen, dass ihre Produkte konform sind, um rechtliche Konsequenzen und Marktausschlüsse zu vermeiden. Doch was genau hat sich geändert?
Die CE-Kennzeichnung signalisiert, dass ein Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EU entspricht. Es handelt sich nicht nur um ein Symbol, sondern um das Ergebnis eines umfassenden Prozesses, der Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung und Dokumentation umfasst. Mit der neuen Maschinenverordnung wurde dieser Prozess deutlich verschärft, insbesondere für Produkte mit erhöhtem Risikopotenzial, wie Hydraulikkomponenten.
Hydrauliksysteme, die häufig in Hebevorrichtungen, Landmaschinen und industriellen Anlagen eingesetzt werden, spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit der gesamten Maschine. Die neuen Anforderungen umfassen:
1. Erweiterte Risikobewertung: Hersteller müssen alle möglichen Risiken im gesamten Lebenszyklus eines Produkts analysieren – von der Konstruktion über den Betrieb bis hin zur Entsorgung. Dabei werden nicht nur physische, sondern auch digitale Risiken berücksichtigt.
2. Nachweispflichten: Hydraulikkomponenten, die als „Sicherheitsbauteile“ gelten, müssen einer strengeren Konformitätsbewertung durch notifizierte Stellen unterzogen werden.
3. Digitale Sicherheit: Komponenten mit Softwaresteuerung müssen zusätzlich Cybersicherheitsanforderungen erfüllen, um Manipulationen oder Fehlfunktionen vorzubeugen.
Die neuen Vorschriften bringen erhebliche Anpassungen im Herstellungsprozess mit sich:
• Technische Dokumentation: Hersteller müssen eine umfassende technische Dokumentation bereitstellen, die detaillierte Informationen zur Konstruktion und Risikobewertung enthält.
• Verpflichtung zur Konformitätsbewertung: Für viele Produkte ist eine externe Prüfung durch notifizierte Stellen erforderlich, bevor sie die CE-Kennzeichnung tragen dürfen.
• Nachverfolgbarkeit: Alle Produkte müssen über die gesamte Lieferkette hinweg rückverfolgbar sein. Dazu gehört auch die Angabe digitaler Kontaktmöglichkeiten des Herstellers oder Importeurs.
Produkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Hersteller riskieren Bußgelder, Rückrufe und einen Imageverlust. Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Komponenten wie Hydrauliksystemen ist die Wahrscheinlichkeit strenger Marktüberwachungen gestiegen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Hydraulikprodukte die neuen Anforderungen erfüllen:
1. Überprüfen Sie Ihre Produktdokumentation: Ist Ihre technische Dokumentation vollständig und auf dem neuesten Stand?
2. Führen Sie eine erweiterte Risikobewertung durch: Berücksichtigen Sie alle sicherheits- und umweltrelevanten Aspekte.
3. Kooperieren Sie mit notifizierten Stellen: Nutzen Sie die Expertise externer Prüfer, um die Konformität Ihrer Produkte zu gewährleisten.
4. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass Ihr Team über die neuen Anforderungen informiert ist und diese umsetzen kann.
Die verschärften Vorschriften zur CE-Kennzeichnung gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 stellen Hersteller vor neue Herausforderungen, bieten aber auch Chancen. Wer die Anforderungen rechtzeitig umsetzt, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil und stärkt das Vertrauen der Kunden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Hydraulikprodukte fit für die Zukunft zu machen!